Beratung zu Erbschaft und Schenkung

Wir beraten Privatpersonen in schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen oft eine Belastung für die Erben dar. Je intensiver der Zugriff des Fiskus ist, desto größer ist die Gefahr, dass z. B. übertragene Immobilien veräußert werden müssen oder ungewünschte gesetzliche Erbfolgen eintreten. Dabei stehen uns als Steuerberater Instrumente zur Verfügung, die den Anfall von Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermeiden oder minimieren können.

Beratungsbedarf und individuelle steuerliche Gestaltung besteht bei Eigentumsimmobilien, Gütertrennung, Testamentsgestaltung (Bsp.: Berliner Testament), Auslandsvermögen, entfernten Verwandten als unerwünschte Erben u.v.m..

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Steueroptimierte Gestaltung von Erbfällen und Schenkungen
  • Beratung Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
  • Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
  • Steuervermeidungsmaßnahmen im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung etc.)
  • Steuerliche Bewertung von Immobilienvermögen

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